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Infos über Slowenien
Infos über Slowenien

Um nach Slowenien einzureisen, brauchst Du auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Als Bürger der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchst Du kein Visum. Bürger aus der Türkei müssen ein Visum beantragen.
Die Kontaktdaten der slowenischen Botschaft in der Türkei:

EMBASSY OF THE REPUBLIC OF SLOVENIA
Küpe Sokak 1/3
06700 GAZIOSMANPAŠA
ANKARA
TURKEY
TEL: 00 90 312 405 60 07
FAX: 00 90 312 446 68 87

Aufgrund des Prinzips der Arbeitnehmerfreizügigkeit in allen EU- und EWR-Staaten seit dem 25. Mai 2006 brauchst Du als Student und Bürger der EU bzw. des EWR keine Arbeitserlaubnis, um ein Praktikum in Slowenien zu absolvieren. Nur im Hinblick auf die Beobachtung von Trends und Entwicklungen auf dem slowenischen Arbeitsmarkt ist Dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den „Beschäftigungsdienst“ (Employment Service) Sloweniens 8 Tage nach der Unterzeichnung des (Arbeits-)Vertrags zu informieren.

Du darfst drei Monate im Gebiet der Republik Slowenien bleiben, ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu haben – Du musst Dich nur bei der lokalen Polizeistation melden. Falls Du beabsichtigst, länger als drei Monate in Slowenien zu bleiben, brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kann bei der lokalen Verwaltung gestellt werden, benötigt wird dazu ein gültiger Pass oder Personalausweis. Im Falle der Beschäftigung brauchst Du eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber, dass er Dich beschäftigen wird, oder eben einen Beleg der Beschäftigung (Arbeitsvertrag). Für das Studium muss ein geeigneter Beleg eingereicht werden. Außerdem musst Du beweisen, dass Du ein gesichertes Einkommen hast und über eine angemessene Krankenversicherung besitzt.

Bist Du kein Bürger der EU, wirst Du wahrscheinlich in Slowenien nur eine Beschäftigung auf der Basis einer Arbeitserlaubnis bekommen. Dies ist in der nationalen Gesetzgebung Sloweniens vorgesehen. Eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel auf Anfrage des Arbeitgebers ausgestellt. Dementsprechend musst Du zunächst einen Arbeitgeber finden, der gewillt ist, Dich zu beschäftigen. Der Arbeitgeber wird aber die Arbeitserlaubnis ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine geeigneten Kandidaten gibt, die bei der Beschäftigungsagentur Sloweniens registriert sind und dass die Beschäftigung keine Beeinträchtigungen des slowenischen Arbeitsmarkts bewirkt. Auf der Grundlage der Arbeitserlaubnis kann bei der lokalen Verwaltung eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Du musst einen gültigen Pass / Personalausweis einreichen, eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass er Dich beschäftigen wird oder eben einen Beleg/Beweis der Beschäftigung (Arbeitsvertrag). Im Falle des Studiums muss ebenfalls ein geeigneter Beleg vorgelegt werden. Ebenfalls musst Du beweisen, dass Du ein gesichertes Einkommen hast und über eine angemessene Krankenversicherung verfügst.

Du solltest Dich bei Deinem Arbeitgeber genau erkundigen, welche Dokumente Du ihm übergeben musst; normalerweise handelt es sich dabei um Dokumente, die Deine Ausbildung, Fähigkeiten, Arbeitserfahrungen, etc. dokumentieren.

Für offizielle Praktika muss gewöhnlich ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten bzw. ein gemeinsamer Vertrag zwischen der Schule und dem Unternehmen geschlossen werden. Auch sollte eine Art „Arbeitstagebuch“ vom Praktikanten geführt werden.

Allgemeine Informationen gibt es bei CMEPIUS (http://www.cmepius.si/index.php?home=1&Itemid=751), die sich mit den europäischen Mobilitätsprogrammen und den Aktivitäten in den Bereichen Aus- und Weiterbildung befassen. CMEPIUS setzen also europäische Mobilitätsprogramme um, dementsprechend sind sie erfahren und verfügen über die notwendigen Informationen, Dich zu geeigneten Programmen zu beraten.



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